HOTELORDNUNG HOTEL POST FUSCH
- Dieser Hotelordnung definiert den Gegenstand der Dienstleistungserbringung, die Haftung des Hotels und die Aufenthaltsregeln auf dem Hotelgelände und ist als ein integrales Teil des Vertrags zu verstehen der durch eine Buchung angeschlossen wird. Durch eine Buchung und Ausfüllung der Meldekarte erklärt der Gast, sich mit der Hotelordnung vertraut zu machen und deren Bestimmungen akzeptiert zu haben.
- Der Hotelordnung ist an der Hotelrezeption und der Hotelwebseite http://postfusch.at/ zur Einsicht verfügbar.
- Die Hotelgäste erklären sich mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einverstanden, die zur Erbringung der Hoteldienstleistungen erforderlich sind. Die personenbezogenen Daten werden vom Hotel gemäß dem anwendbaren Recht und der auf der Hotelwebseite veröffentlichten Datenschutzrichtlinien verarbeitet. Die Bereitstellung der Daten ist freiwillig, aber notwendig zur Abschließung des Hoteldienstleistungsvertrages.
- Die Buchungen sind schriftlich per E-Mail zu bestätigen. Die Buchung ist nur dann garantiert, wenn eine nicht rückzahlbare Anzahlung in Höhe von 30% des Aufenthaltswertes innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Buchung auf das Bankkonto des Hotels erfolgt. Fehlende Anzahlung innerhalb der geforderten Frist hat die Annullierung der Buchung zur Folge. Das Hotel teilt dem Gast per e-Mail mit, dass die Anzahlung auf das Hotelkonto geleistet wurde und schickt ihm eine schriftliche Buchungsbest?tigung.
- Das Hotel akzeptiert Barzahlungen, Kreditkarten, EC-Karten sowie Überweisungen ausschließlich in Euro. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Aufenthaltsgebühr spätestens am Anreisetag einzuziehen. Die im Bar eingekaufte Getränke und Speisen können auf Zimmer boniert werden. Solche Zahlungen sind spätestens ein Tag vor dem Abreise zu begleichen. Das Hotel bewehrt sich das Recht vor, die Karte des Gastes zu autorisieren, und zwar im Falle von der Nichtanreise oder wenn die übrigen Zahlungen während des Aufenthaltes nicht begleichen wurden.
- Bei der Anmeldung im Hotel ist der Gast dazu verpflichtet, dem/der Rezeptionsmitarbeiter/in einen Ausweis mit Lichtbild zwecks Nachweises seiner Identität vorzulegen.
- Falls der Gast das Vorzeigen eines Ausweises zur Feststellung seiner Identität verweigert, ist der/die Rezeptionsmitarbeiter/in verpflichtet, die Überlassung des Zimmers verweigern.
- Sollte der Gast vor Ort auf seinen Aufenthalt verzichten, gibt das Hotel die Gebühr für den angefangenen Hotelltag nicht zurück.
- Auf Wunsch des Gastes kann das Hotel die folgenden Dienstleistungen kostenlos erbringen:
– Bereitstellung von Informationen über Aufenthalt und Reise,
– Aufbewahrung des Gepäcks des Gastes bis 16 Uhr am Abreisetag,
– Bestellung von Taxi,
– Zugang zum Wellenbereich des Hotels ? finnische Sauna und Whirlpool
– WLAN,
– Parkplatz.
- Hotelzimmer werden für einen bestimmten Zeitraum vermietet. Am Anreisetag stehen die Zimmer ab 16.00 Uhr zu Verfügung und sind am Abreisetag bis 10.00 Uhr (im Sommersaison) und bis 11.00 Uhr (im Wintersaison) zu verlassen. Im Falle von früherer Anreise wenden Sie sich vorher telefonisch oder elektronisch ans Hotel.
- Der Wunsch nach der Aufenthaltsverlängerung durch den Hotelgast ist unverzüglich bis spätestens 10.00 Uhr am ursprünglich geplanten Abreisetag an der Rezeption zu melden. Das Hotel berücksichtigt diesen Wunsch im Rahmen je nach freien Kapazitäten.
- Hält sich der Hotelgast am Abreisetag nach 11.00 Uhr ohne vorherige Vereinbarung mit der Rezeption im Zimmer auf oder deponiert dort sein Gepäck, ist das als eigenmächtige Verlängerung des Aufenthalts des Gastes im Hotel zu verstehen. In diesem Fall berechnet die Rezeption eine Gebühr in Höhe der Hälfte des vollen Übernachtungspreises für eine Nacht. Dies garantiert jedoch nicht die Möglichkeit des weiteren Aufenthalts des Gastes im gebuchten oder einem anderen Hotelzimmer. Das Hotel behält sich das Recht vor, das Gepäck des Gastes in den Gepäckraum zu tragen.
- Der Hotelgast ist nicht berechtigt, das Zimmer anderen Personen zu überlassen und zur Verfügung zu stellen.
- Der Hotelgast darf die nicht im Hotel angemeldete Gäste im Hotelzimmer ausschließlich zwischen 7.30 ? 22.00 Uhr nur mit vorheriger Vereinbarung mit der Rezeption empfangen.
- Der Aufenthalt von nicht im Hotel angemeldeten Personen nach 22.00 Uhr im Zimmer des Hotelgastes ist als die Einverständniserklärung des Gastes zur Erhebung einer Aufenthaltsgebühr für diese Personen entsprechend der gültigen Preisliste zu verstehen.
- Im Hotel gilt Nachtruhe zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr.
- Während der Nachtruhe sind sämtliche Gäste und Personen, die sich im Hotel aufhalten, zu einem solchen Verhalten verpflichtet, dass die Ruhe anderer Personen nicht beeinträchtigt.
- Der Hotelgast trägt die umfassende materielle und rechtliche Haftung für jede Art von durch ihn oder seine Besucher verursachten Schäden oder Zerstörungen an Einrichtungsgegenständen und Geräten, die das Eigentum des Hotels oder anderer Gäste oder Personen, die sich im Hotel aufhalten, sind. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Beschädigungen individuell zu bewerten, je nach den Arbeiten, die zur Schadenbeseitigung notwendig sind. Das Hotel hat eine Haftpflichtversicherung auf dem Gebiet des ganzen Objekts. Es gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006).
- Der Gast ist verpflichtet, die Rezeption unverzüglich nach Feststellung eines Schadens in Kenntnis zu setzen. Die Haftung des Hotels für Verlust oder Beschädigung durch den Gast in das Hotel mitgebrachten Gegenständen wird von AGBH geregelt. Die Haftung des Hotels für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen Wert ist beschränkt, wenn diese nicht an der Rezeption in Verwahrung gegeben wurden. Das Hotel hat das Recht, die Annahme von wertvollen Gegenständen zu verweigern, falls diese Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen oder einen zu großen Wert im Verhältnis zu Größe oder Standard des Hotels haben oder zu viel Platz beanspruchen.
- Das Hotel haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust des PKWs oder anderen Fahrzeugs des Gastes, die auf dem Hotelparkplatz geparkt wurden. Der Hotelparkplatz ist nur für Hotel und Restaurantgäste vorgesehen.
- Die Kinder unter 12 Jahren sollten unter ständiger Obhut deren Eltern stehen, die für jegliche von den Kindern verursachten Schäden haftbar sind.
- Aus Gründen des Brandschutzes ist das Anzünden der Kerzen, das Benutzen von Tauchsiedern, Bügeleisen und anderen elektrischen Geräten, die nicht Teil der Ausstattung der Räume sind, in Hotelzimmern und anderen Hotelräumlichkeiten streng verboten. Hiervon ausgenommen sind Ladegeräte und Netzteile für Radio- und Fernsehgeräte sowie Computer. Im Falle eines Verstoßes gegen die geltenden Brandschutzmaßnahmen durch Hotelgäste, die zu einem Brandmelde- oder Feuerwehreinsatz führen, behält sich das Hotel das Recht vor, dem Gast die Kosten des Feuerwehreinsatzes und sonstige Betriebskosten gemäß der geltenden Preisliste des Feuerwehreinsatzbetreibers in Rechnung zu stellen.
- Auf dem Hotelgelände ist es verboten, gefährliche Güter, Waffen, Munition, brennbare oder explosive Stoffe mitzubringen und aufzubewahren, mit Ausnahme von Offizieren uniformierter Dienste sowie anderer staatlicher bewaffneter Gruppen, die gesetzlich befugt sind, sie mitzubringen.
- Ausgewählte öffentliche Bereiche des Hotels werden videoüberwacht.
- In ausgewählten Zimmern akzeptiert das Hotel Aufenthalte mit kleinen und mittleren Haustieren, d.h. Hunden und Katzen. Der Aufenthalt von Tieren ist nach vorheriger Zustimmung des Hotels bei der Buchung möglich und unterliegt Zusatzgebühren ? gemäß der aktuellen Preisliste (dies bezieht sich auf Begleithunde nicht).
- Die Haustiereigentümer haben eine Bescheinigung über aktuelle Impfungen der Tiere vorzulegen. Die Haustiereigentümer sind dafür verpflichtet, dass ihre Tiere ruhig sind und die anderen Gäste nicht stören. Die Hunde müssen an der Leine und im Maulkorb, unter der Aufsicht des Eigentümer oder einer dazu berechtigten Person ausgeführt werden.
- Tiere (mit Ausnahme von Begleithunden) dürfen in die gastronomischen Teile des Hotels nicht mitgebracht werden.
- Die Haustiereigentümer sind dazu verpflichtet, Exkremente ihrer Tiere sowohl aus dem Hotelgelände, als auch aus deren Umgebung zu beseitigen.
- Das Hotel darf den Aufenthalt der folgenden Tiere verweigern: Hunde aus der Liste aggressiver Rassen, Reptilien, Amphibien, Arthropoden und Nagetiere sowie auch andere Tiere, von der Hotelverwaltung als gefährlich betrachtet werden.
- Aus Sicherheitsgründen werden die Zimmer, in denen sich Tiere aushalten, nur in Anwesenheit des Tiereigentümers oder in Abwesenheit des Tiers gereinigt. Sollte das Tier im Zimmer bleiben, so hängen Sie bitte den entsprechenden Türhänger an der Außentürklinke auf.
- Auf dem Hotelgelände gilt ein striktes Rauchverbot für Tabak und elektronische Zigaretten. Sollte ein Gast gegen dieses Verbot verstoßen, so wird er verpflichtet sein, die Dearomatisierungskosten in Höhe von ?.. zu decken, die zu seiner Hotelrechnung hinzugefügt werden.
- Bei jedem Verlassen des Zimmers ist der Gast verpflichtet, den Fernseher sowie das Licht ausschalten, die Wasserhähne zu zudrehen und zu prüfen, ob die Tür verschlossen worden ist. Der Zimmerschlüssel ist am Rezeption abzugeben.
- Das Hotel erbringt Unterkunft-, Verpflegung-, und andere Leistungen entsprechend der Hotelkategorie und des Standards. Sämtliche Leitleistungen und die gültigen Preisliste sind auf der Hotelwebseite zu finden.
- Im Falle von Einwänden bezüglich der Qualität der Leistungen wird der Gast gebeten, diese unverzüglich bei der Rezeption zu melden, sodass das Hotel entsprechende Maßnahmen treffen kann.
- Hotelgäste haben das Recht, im Falle der Feststellung von Abweichungen bei der Qualität der erbrachten Leistungen eine Beschwerde zu erheben. Für die Entgegennahme von Beschwerden ist die Rezeption zuständig.
- Beschwerden in Bezug auf die Dienstleistungsqualität benötigen die Schriftform. Geprüft werden sie innerhalb von 14 Tagen nachdem sie an der Rezeption geliefert worden sind.
- Bei Mängeln, die nicht behoben werden könnten, bemüht sich das Hotel, dem Gast das Zimmer je nach Möglichkeit auszutauschen oder die Unbequemlichkeiten anders zu beheben.
- Zimmerreinigen und notwendige Reparaturen werden während der Abwesenheit des Gastes durchgeführt. Mit der Zustimmung des Gasten können auch solche Arbeiten während der Anwesenheit des Gastes durchgeführt werden.
- Auf Wunsch des Gastes können gewählte Zimmer mit Zusatzeinrichtungen ausgestattet werden, wie: Zusatzbett oder Babybett, je nach dem Angebot und der Preisliste des Hotels.
- Auf Wunsch des Gastes kann das Hotel nach vorheriger Anmeldung ein vegetarisches oder glutenfreies Menü anbieten.
- Das Mitnehmen von Essen und Getränken vom Speisesaal ist verboten. Gegen einen bestimmten Aufpreis ist es möglich, Lunchpakete zu bestellen.
- Persönliche Gegenstände, die der Gast im Hotelzimmer zurücklässt, werden auf Kosten des Gastes auf Wunsch an die angegebene Adresse verschickt. Sollte keine Anliege vorliegen, bewahrt das Hotel solche Gegenstände für einen Zeitraum von 6 Monaten auf und spendet sie anschließend für wohltätige Zwecke, überlässt sie dem allgemeinen Gebrauch oder führt sie dem Recycling zu.
- Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Hotelordnung steht dem Hotel das Recht zu, entsprechenden Personen die weitere Erbringung von Leistungen zu verweigern. Eine solche Person ist verpflichtet die Rechnungsbeträge für bereits erbrachte Leistungen zu begleichen, eventuell verursachte Schäden und Zerstörungen zu bezahlen und das Hotel unverzüglich zu verlassen.
- Das Hotel ist berechtigt, die Aufnahme eines Gastes zu verweigern, der während eines vorherigen Aufenthalts grob gegen die Hotelordnung verstoßen hat, das Hoteleigentum, das Eigentum anderer Hotelgäste oder Personen beschädigt hat oder Schäden anderer Gäste, Mitarbeiter oder anderer Personen, die sich im Hotel aufhielten, verursacht hat oder in anderer Weise die Ordnung im Hotel gestört hat.
- In nicht durch die Hotelordnung geregelten Angelegenheiten finden die AGBH Anwendung.